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Verteidigung in Ordnungswidrigkeiten:

 Auch auf diesem Rechtsgebiet kann die Hinzuziehung eines Verteidigers in vielen Fällen sehr sinnvoll sein. Hier sei in erster Linie an Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr gedacht, die insbesondere im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges begangen wurden oder begangen worden sein sollen. Wirklich lohnend ist der rechtliche Beistand jedenfalls dann, wenn Punkte in Flensburg, ein Fahrverbot oder gar die Entziehung der Fahrerlaubnis drohen.

 Das diesbezügliche Vorgehen basiert im wesentlichen darauf, dass man durch Überschreiten der in den meisten Fällen geltenden Dreimonatsfrist durch die dann erreichte Verfolgungsverjährung eine Einstellungsverfügung erzielen kann. Im Weiteren wird jedenfalls die Ordnungsmöglichkeit des entsprechenden Messvorganges überprüft, wobei in vielen Fällen Messungenauigkeiten oder gar Messfehler entdeckt werden können, die ebenfalls zu dem zuvor geschilderten Ergebnis führen können. Sobald eine Einstellungsverfügung zu Gunsten des Mandanten erzielt werden kann, hat dies für ihn die Konsequenz, dass das entsprechende Ordnungswidrigkeitenverfahren letztendlich ohne jegliche Sanktion erledigt werden kann.

Hinzukommt, dass in vielen Fällen – vornehmlich bei Verkehrsverstößen – eine Rechtsschutzversicherung besteht.

 Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Rechtsanwalt Kristen.

 

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