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Familienrecht: Fragen des Familienrechts treten meistens auf bei der Trennung und Scheidung von Paaren. Deshalb spricht man oft auch vom Scheidungsrecht. Dieser Begriff ist zwar rechtlich nicht ganz präzise, denn streng genommen versteht man unter Scheidungsrecht nur die rechtlichen Regelungen, die bei einer Scheidung zur Anwendung kommen, nicht aber die Regelungen, die die Phase der Trennung betreffen. Die Trennungsphase eines Paares vor einer evtl. Scheidung umfasst in der Regel mindestens ein Jahr (das sogenannte Trennungsjahr). Zu regeln sind oft nicht nur vermögensrechtliche Fragen, wie Unterhalt für die Kinder und den Ehepartner, Zugewinnausgleich oder Renten (sogenannter Versorgungsausgleich), sondern auch nichtvermögensrechtliche Fragen, wie die Gestaltung der elterlichen Sorge oder des Umgangs eines Elternteils mit den gemeinsamen Kindern. Sollten Sie hierzu Fragen haben, so wenden Sie sich bitte an Herrn Rechtsanwalt Sickelmann.
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